Dorfführer und Bürgermeister

Die Vorsteher einer Dorfverwaltung wurden im Laufe der Jahrhunderte in Bayern mit verschiedenen Begriffen bezeichnet. Zunächst hießen sie Dorfführer, ab 1818 Gemeindevorsteher  und erst seit 1869 Bürgermeister. Die Amtsperioden dauerten bei den Dorfführern ein Jahr, bei den Gemeindevorstehern drei Jahre und bei den Bürgermeistern sechs Jahre, wie es bis heute gilt.

1. Die Lentinger Dorfführer

Vor 1818 hatten die Gemeinden in Bayern kaum Selbstverwaltungsrechte. Die Dorfführer wurden zwar von der Gemeindeversammlung auf ein Jahr gewählt, konnten aber ihr Amt nur mit Genehmigung der jeweiligen Obrigkeit antreten – in Lenting war dies das Pfleggericht Vohburg und ab 1803 das Landgericht Ingolstadt. Die Quellenlage dazu ist dürftig, aber einige Lentinger Dorfführer kann man aus der „Haus- und Hofchronik“ von Markus Bogner entnehmen:

1673 Adam Pfaffl (Krausbauer),                1680  Sebastian Gogl (Reiterbauer),

1742  Michael Staindl  (Haberbauer),        1743  Martin Kleydorfer (Goglwendl),

1746  Nikolaus Zeller (Krausbauer),          1747  Vinzenz Pfaffl (Reisweber),

1749  Dionysius Gogl (Reiterbauer),         1810  Georg Narr  (Kaisermetzger)

2. Die Lentinger Gemeindevorsteher ab 1818

Das bayerische Gemeindeedikt von 1818 brachte erste Ansätze der kommunalen Selbstverwaltung.  Den „Gemeindevorsteher“ (heute Bürgermeister) unterstützten vier sogenannte „Gemeindebevollmächtigte“ (vergleichbar mit den heutigen Gemeinderäten) und ein „Pfleger“, das heißt ein Verwalter. Diese wurden auf drei Jahre von der Lentinger Gemeindeversammlung gewählt, allerdings immer noch unter Aufsicht des Landgerichts Ingolstadt.

In der folgenden Nachricht aus dem „Königlich-Baierischen Intelligenzblatt von Ingolstadt“ vom 14.Oktober 1821 verkündet Landrichter Gerstner das Wahlergebnis in der „dießamtlichen Ruralgemeinde“ (Landgemeinde) Lenting mit Michael Nerb als Gemeindevorsteher, dem Stiftungspfleger und den vier Gemeindebevollmächtigten:

Aus Bogners Hofchronik, aus alten Zeitungen, Ansässigmachungsakten und Protokollbüchern konnten bisher folgende Gemeindevorsteher des 19. Jahrhunderts recherchiert werden:

1819   Josef  Nerb I  (Schmiedbauer Nr. 23)

1822   Michael Nerb I  (Hollerbauer Nr. 56), vgl. Intelligenzblatt !

1826 und 1828   Anton Probst   (Maxbauer Nr. 32)

1836 und 1839   Martin Hofmann   (Reiterbauer Nr. 58)

1843 und 1852 – 1853   Michael Triebswetter   (Webergreis Nr. 3)

1851 und 1854 – 1857   Thomas Zeller  (Krausbauer Nr. 27)

1858      Michael Nerb II (s.o.)

1860 bis 1863    Martin Hofmann II (s.o.)

1864 und 1866  Anton Probst II  (s.o.)

1867 und 1868  Josef Zeller  (Schmiedbauer Nr. 23)

 3. Die Lentinger Bürgermeister ab 1870

Erst die bayerische Gemeindeordnung von 1869 garantierte den Gemeinden weitgehend die kommunale Selbstverwaltung im heutigen Sinne. Seitdem war auch der Begriff Bürgermeister üblich, er bekam einen offiziellen Stellvertreter, den „Beigeordneten“. Die Gemeinderäte hießen noch „Gemeindebevollmächtigte“, in Lenting waren es zunächst sechs und ab etwa 1880 dann acht, weil Lenting ab da  über „500 Seelen“ hatte.

Hier der entsprechende Auszug aus dieser Gemeindeordnung:

Die Bürgermeister ab 1870 hießen:

1870 – 1876    Martin Hofmann II (Reiterbauer Nr. 58)

1876 – 1880    Josef Zeller   (s.o.)

1880 – 1886    Martin Hofmann II (s.o.)

1886 – 1894   Michael Diepold  (Schmiedseesl Nr. 65)

1894 – 1902   Anton Nerb  (Hollerbauer Nr. 56)

1902 – 1904   Josef Zeller II  (Schmiedbauer Nr. 23)

1904 – 1911   Anton Hofmann (Reiterbauer Nr. 58)

1911 – 1933   Markus Lehmeier (Schusterbauer Nr. 26)

1933               Anton Maier  (Maierwirt Nr. 22)

1933 – 1945   Leonhard Händl  (Reisweber Nr. 12 1/3)


1945 – 1956   Josef Seitz, CSU (Schlosswirt), eingesetzt 1945, gewählt 1948 und 1952.

Von 1948 bis 1960 galten für die Kommunalwahlen ausnahmsweise vierjährige Wahlperioden, ab 1960 wurden die Amtsperioden wieder auf 6 Jahre verlängert.

Vor 1956 waren die Gemeindevorsteher und Bürgermeister von Lenting ehrenamtlich tätig, erst dann wurde daraus ein Hauptberuf, basierend auf der 1952 erlassenen und bis heute gültigen Gemeindeordnung für Bayern.

Seit 1956 hat Lenting folgende hauptamtlichen Bürgermeister:

1956 – 1978    Franz Binder, SPD  (Polizeibeamter),  erster hauptamtlicher Bürgermeister

1978 – 1994    Michael Mirlach, CSU  (Berufsschullehrer)

1994 – 2012    Ludwig Wittmann, SPD  (Realschullehrer)

2012 – 2024    Christian Tauer, SPD  (Notarfachangestellter)

Ab 2024          Christian Conradt, CSU  (Diplom-Verwaltungswirt)

Nach der oben genannten Gemeindeordnung hat Lenting außerdem 16 Gemeinderäte, die zusammen mit dem Bürgermeister über alle örtlichen Belange zu entscheiden haben.

                     

Quellen:

Markus Bogner, Haus- und Hofchronik von Lenting aus den Briefprotokollen, Steuer- und Katasterbüchern von 1612 -1960 (Manuskript)

www.historisches-lexikon-bayerns.de,   http://bavarica.digitale-sammlungen.de

Autoren:   Leonhard Händl,  Walter Baumgärtner